Tipps & Tricks
- Die Ladung ist auf der Ladefläche des Anhängers immer gleichmäßig und formschlüssig zu verteilen (nie einseitig bzw. ungünstig).
Über die Bordwand hinausragende Ladung gilt als nicht bestimmungsgemäß und für daraus resultierende Schäden übernimmt der Hersteller keine Haftung.
- Die Ladung muss immer vorschriftsmäßig nach StVZO, BGV D 29 und der VDI-Vorschrift fest und sicher mit dem Fahrzeug verzurrt sein, bzw. mit anderen zugelassenen Hilfsmitteln, welche für die jeweilige Last ausreichend sind, gesichert werden.
- Bordwände und Verschlüsse müssen während der Fahrt immer geschlossen und gesichert sein. Zum Sichern der Ladung sind die Anhänger je nach Bauart serienmäßig mit Ringösen, Lochsystemen oder unter der Ladefläche liegenden Verzurrmöglichkeiten ausgestattet.
- Bei Anhängern mit Plane und Spriegel ist die Ladung auch entsprechend zu sichern, da das Planengestell keinen ausreichenden Halt für die Ladung gibt.
Ebenso muss das Ladegut auch im Inneren von Kofferanhängern gesichert werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Zurrschienen, Stäbchenzurrschienen und Schlitzankerschienen als Zubehör.
- Als geeignetes Verzurrmittel sind Zurrgurte mit Ratsche zu empfehlen.
Als weiteres Hilfsmittel sind im Boden integrierte Anbinderinge oder Klappringe zu empfehlen.
Beim Transport schwerer Ladungsgegenstände mit Punktbelastung ist vorab mit dem Fachhändler, bzw. mit dem Hersteller, abzuklären ob die Ladebrücke für diese speziellen Fälle geeignet ist.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 und Klasse
BE dürfen alle einachsigen Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Für die Zulassung von Anhängern sind folgende Dokumente wichtig:
- Zulassungsbestätigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
- Datenbestätigung
- Herstellerbescheinigung 100 km / h (falls gewünscht und mit entsprechender Umrüstung des Anhängers) Versicherungsbestätigung
Mit diesen Dokumenten gehen Sie zur Zulassungsstelle.
Dort wird Ihr Fahrzeug angemeldet, woraufhin Sie zusätzlich die Zulassungsbestätigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) erhalten. Ihr Fahrzeug ist nun offiziell für den Straßenverkehr zugelassen.